Umwelt
Die Volkswagen Aktiengesellschaft entwickelt, produziert und vertreibt weltweit Kraftfahrzeuge und Mobilitätsdienstleistungen. In dieser Rolle haben wir uns selbst dazu verpflichtet, uns zu einem führenden Anbieter für nachhaltige Mobilität und zu einem Vorbild für den Schutz unserer Umwelt zu entwickeln. So stellen wir uns den Herausforderungen des Klimawandels, wir bekennen uns zum Zwei-Grad-Ziel der Vereinten Nationen.
Wir sind uns unserer globalen Verantwortung für unsere Umwelt mit allen damit zusammenhängenden Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft bewusst, die mit unseren Handlungen und mit unseren Produkten einhergehen. Zu unserem Selbstverständnis gehört das Einhalten von Regeln und Gesetzen, auch und insbesondere im Bereich Umwelt.
Unsere Mission und unsere Haltung haben wir über das Konzern Leitbild Umwelt und über unsere Konzern Umweltpolitik manifestiert.
Teilen Sie diese Werte! Als Geschäftspartner sind Sie essentieller Teil dieser Entwicklung! Unterstützen Sie uns mit Ihren Kompetenzen und leisten Sie aktiv Ihren Beitrag zum Umweltschutz im Rahmen unserer Partnerschaft!
Leitbild und Umweltpolitik
Für alle unsere Produkte und Mobilitätslösungen streben wir danach, Umweltauswirkungen entlang des gesamten Lebenszyklus –von der Rohstoffgewinnung bis zum Lebensende -zu minimieren, um Ökosysteme intakt zu halten und einen positiven Impact für die Gesellschaft zu schaffen. Compliance mit Umweltregulierungen, Standards und freiwilligen Selbstverpflichtungen ist eine Grundvoraussetzung für unser Handeln. Erfahren Sie mehr über unser Leitbild Umwelt und goTOzero unter
Die Konzern Umweltpolitik der Volkswagen Aktiengesellschaft beschreibt auf Grundlage des Leitbildes Umwelt unser Selbstverständnis und die Erwartungshaltung zum Thema Umwelt-Compliance- und Energiemanagement in Form einer Präambel sowie den fünf zentralen Grundsätzen:
- Führungsverhalten,
- Compliance,
- Schutz unserer Umwelt,
- Zusammenarbeit mit Interessengruppen,
- kontinuierliche Verbesserung.
Wir setzen uns damit einen klaren Handlungsrahmen und verdeutlichen unsere Haltung zum Thema Umwelt. Die Umsetzung erfolgt durch organisatorische Richtlinien und Regelungen.
Als unserer Partner bitten wir Sie, sich die Kernaussagen unserer Umweltpolitik zur eigenen Handlungsmaxime zu machen und uns in unseren Bestrebungen zur Erreichung einer Vorbildfunktion für Umwelt zu unterstützen!
Umwelt in den Konzerngesellschaften
Alle Marken und Gesellschaften entwickeln auf Grundlage der Konzernvorgaben eigenständige Regelungen, die im Einklang mit dem Leitbild Umwelt und der Konzern Umweltpolitik stehen. Weitergehende Informationen finden Sie im Internet unter folgenden Links:
Dekarbonisierung
Durch den Umstieg auf die Elektromobilität verschieben sich die verursachten Emissionen zunehmend weg von der Nutzungsphase hin zur Produktion und Lieferkette. Aus diesem Grund setzen wir einen besonderen Fokus auf die Dekarbonisierung unserer Lieferkette.
Um zielgerichtet Maßnahmen zur Treibhausgasreduktion bei Lieferanten anzustoßen, identifizieren wir die größten Emissionsquellen entlang der Lieferkette auf Basis der Ökobilanzdaten unserer Fahrzeuge. Aufbauend auf einer Hotspot-Analyse werden in zahlreichen Workshops mit Lieferanten relevanter Branchen gemeinsame Roadmaps entwickelt, um Ziele und Maßnahmen zur CO₂-Reduktion abzustimmen und zu verfolgen.
Für die Elektromobilität ist der größte Treiber für Emissionen in der Lieferkette die HV-Batteriezelle. Deshalb haben wir die Nutzung erneuerbarer Energien für die Produktion unserer HV-Batteriezellen als vertragliche Anforderung festgesetzt. Wir werden gemeinsam mit unseren strategischen Batteriezellherstellern tiefer in die Produktionen der Unterkomponenten eintauchen, um in deren sehr energieintensiver Produktion weitere Möglichkeiten der CO2-Vermeidung zu nutzen.
Generell stehen aufgrund der energieintensiven Herstellung alle großen Aluminiumumfänge in unserem Fokus. Über mehrschichtige Maßnahmen, wie zum Beispiel dem Einsatz von grüner Energie in der Aluminiumherstellung und dem anteileiligen Einsatz von recyceltem Sekundärmaterial, kann der CO2-Ausstoß in der Produktion von benötigtem Primärmaterial minimiert werden. In mehreren europäischen Standorten wird außerdem bereits das Closed-Loop-Verfahren angewendet, welches Blechreste in den Werken sammelt und den Aluminiumherstellern zurückführt.
Auch weitere Werkstoffe wie Stahl, Kunststoffe und Kautschuk sind Teil unserer konzernweiten Dekarbonisierungsroadmap, welche alle ergriffenen und geplanten Maßnahmen zusammenfasst und unter Einbindung der Marken und Fachbereiche des Konzerns die schnellstmögliche Umsetzung steuert. Die Wirksamkeit aller Maßnahmen zur CO2-Reduzierung fließt in den sog. Dekarbonisierungsindex (DKI) ein. Dieser hat konzernweit eine zentrale Bedeutung als Key Performance Indikator der Strategie "Together 2025" – und dem darin formulierten Ziel, ein weltweit führender Anbieter nachhaltiger Mobilität zu werden.
Material- und Chemikalienkonformität (IMDS/REACh)
Compliance
- Aufgrund der vielen unterschiedlichen Produktionsstandorte und Vertriebsmärkte, muss der Volkswagen Konzern einen großen Umfang von Vorschriften und Gesetzen einhalten. Beispiele hierfür sind:
- Generelle Stoffverbote: z.B. die Chinese RoHS-Gesetzgebung, welche die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe einschränkt sowie Ausnahmen und Zulassungen für elektrische und elektronische Produkte reguliert.
- Chemikalienverordnungen: z.B. fordert die REACh-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, nach dem Prinzip "No Data No Market", eine Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe.
- Regulierung von Bioziden: z.B. die Regulierung von Produktarten. Im Anhang V der Biozidverordnung (EG) Nr. 528/2012 werden die möglichen Verwendungen von Biozidprodukten in derzeit 22 Produktarten kategorisiert. In Biozidprodukten enthaltene biozide Wirkstoffe müssen für die jeweilige Produktart genehmigt worden sein, damit das Biozidprodukt zugelassen werden kann.
- Positivlisten: z.B. Artikel 95 der Biozidverordnung (EG) Nr. 528/2012. Demnach muss entweder der Lieferant des bioziden Wirkstoffs, des Biozidprodukts oder der Hersteller des bioziden Wirkstoffs oder des Biozidprodukts in der Liste gemäß Artikel 95 der Biozidverordnung (EG) Nr. 528/2012 für den (Wirk)stoff für die entsprechende Produktart aufgeführt sein.
- Kommunikationspflichten: z.B. Kommunikationspflichten gemäß der kalifornischen Proposition 65. Auf den Importeur/Produzenten eines Erzeugnisses können gegebenenfalls weitere Meldepflicht zukommen wie z.B. regulatorische Anforderungen an das Labeling, wenn sein Erzeugnis bspw. registrierungspflichtige Stoffe enthält.
Um Compliance in allen Märkten zu gewährleisten, müssen Lieferanten ihrerseits ebenso die Vorschriften und Gesetze in den Zielmärkten einhalten und garantieren, dass ihre vertragsgegenständlichen Produkte die regulatorischen Vorgaben einhalten. Darüber hinaus ist die Erfüllung von Standards verpflichtendes Vertragselement mit Lieferanten sodass die Einhaltung aller geltenden Materialregulierungen- und Restriktionen sichergestellt wird. Zu den Standards gehören u.a. die VW 91101 und VW 50156.
IMDS
Um die Einhaltung der weltweiten Vorschriften und Gesetze bezüglich der geltenden Materialrestriktionen überprüfen zu können, benötigt der Volkswagen Konzern Informationen über alle Inhaltsstoffe der gelieferten Produkte. Diese werden gemäß VW 91101 verpflichtend durch den Lieferanten über die Systeme IMDS oder CDX zur Verfügung gestellt.
Dokumente (1)
Titel | Version/ Datum | Sprache |
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1.0 / 25.06.2024 |
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website.
Bei Fragen zum Thema IMDS oder REACh kontaktieren Sie uns gern unter IMDS@volkswagen.de bzw. REACh@volkswagen.de.