Mindestanforderungen

Basis jeder Bewertung zum S-Rating sind die Mindestanforderungen des Volkswagen Konzerns. Es handelt sich dabei um schriftliche Richtlinien (auch: Grundsatzerklärungen), welche mithilfe der Fragen 3, 5, 7, 9 und 10 sowie entsprechenden Unterfragen im SAQ überprüft werden.

Folgende Punkte gehören zu den Mindestanforderungen:

1. Geschäftspartner:innen verfügen über einen Verhaltenskodex (Code of Conduct).

2. Geschäftspartner:innen verfügen über eine Richtlinie zu Arbeitsbedingungen und Menschenrechte, die zumindest folgende Themenfelder abdeckt:

  • Kinderarbeit und junge Arbeitnehmer
  • Löhne und Sozialleistungen
  • Arbeitszeit
  • Moderne Sklaverei (d.h. Sklaverei, Zwangsarbeit und Menschenhandel)
  • Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen
  • Belästigung und Nichtdiskriminierung

3. Geschäftspartner:innen verfügen über eine Richtlinie zu Arbeits- und Gesundheitsschutz, die zumindest die folgende Themenfelder abdeckt:

  • Notfallvorsorge
  • Unfall- und Störungsmanagement
  • Brandschutz

4. Geschäftspartner:innen verfügen über eine Richtlinie zu Unternehmensethik, die zumindest die folgende Themenfelder abdeckt:

  • Korruptions- und Geldwäschebekämpfung
  • Interessenskonflikte

5. Geschäftspartner:innen verfügen über eine Richtlinie zu Umweltschutz, die folgende Themenfelder abdecken sollte:

  • Energieeffizienz
  • Erneuerbare Energien
  • Nachhaltige Ressourcenbewirtschaftung
  • Abfallvermeidung

In den Richtlinien sollten die genannten Themen explizit aufgeführt werden. Falls die erforderlichen Richtlinien noch nicht existieren bzw. die genannten Themen nicht vollständig abdecken, erwarten wir, dass sie erstellt bzw. erweitert werden.

Eine Hilfestellung zur Erstellung von Richtlinien finden Sie auf unserer SAQ Hilfeseite.

Informationen zu den Mindestanforderungen auf weiteren Sprachen finden Sie hier: